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Thursday, August 13, 2020

QS kann auf Importferkel nicht verzichten - agrarheute.com

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Dr. Hermann-Josef Nienhoff

Was sagen Sie zu dem Vorwurf, aus dem Ausland importierte Ferkel zum QS-System zuzulassen, die nicht dem deutschen Tierschutzrecht genügen?

Dr. Hermann-Josef Nienhoff: Wir setzen gleichwertige Qualitätsstandards und beachten dabei die in Deutschland gültigen Gesetze wie das Tierschutzgesetz. Jetzt hat aber die Ministerialverwaltung durch eine sehr enge und einseitige Auslegung des Tierschutzgesetzes den Handlungsspielraum der deutschen Erzeuger stark eingegrenzt. Eine Einfuhrbegrenzung für Ferkel, Mastschweine oder Schweinefleisch gibt es jedoch nicht. Hier steht QS vor der Herausforderung, sowohl den rechtlichen Anforderungen in Deutschland als auch den Markterfordernissen, den Interessen der Partner im QS-System und dem Anspruch einheitlicher QS-Standards gerecht zu werden. Für uns gilt die konkrete Vorgabe aus dem Tierschutzgesetz „Schmerzausschaltung“ (Betäubung), eine Festlegung auf bestimmte Verfahren gibt es bisher nicht.

Das Thünen-Institut bescheinigt Sauenhaltern in Dänemark und den Niederlanden einen handfesten Wettbewerbsvorteil bei der Ferkelkastration. Das muss Ihnen doch zu Denken geben?

Tatsache ist, dass eine Kastration mit Betäubung oder Schmerzausschaltung Aufwand und Kosten verursacht, die jetzt ab 1. Januar ergänzend für die Ferkelerzeuger in Deutschland entstehen. Das gilt aber auch für die Betäubung, wie sie in den Niederlanden praktiziert wird und für die lokale Betäubung in Dänemark. Die jüngsten Zahlen, die dazu das Thünen-Institut veröffentlicht hat, sind für uns nicht nachvollziehbar, auch weil sie auf teilweise willkürlich gemachten Annahmen beruhen.

"Mit QS gibt es einen Standard – für alle im In- und Ausland"

Der Bauernverband fordert einheitliche Standards für alle Ferkelherkünfte. Wird QS das gewährleisten?

Die Forderung des Bauernverbandes, für heimische Erzeuger und Importe eine gleiche Vorgehensweise zu erreichen, ist nachvollziehbar. QS steht dafür, einen einheitlichen Standard zu haben, der nicht nur die deutschen Gesetzesvorgaben erfüllt, sondern im Markt auch vergleichbare Wettbewerbsbedingungen erreicht. Daher fordern wir für importierte Ferkel bei der Kastration eine Betäubung oder Schmerzausschaltung, so wie im deutschen Tierschutzgesetz verlangt. Wir können von unseren ausländischen Systempartnern aber nicht etwas fordern, was in diesen Ländern nicht erlaubt ist. Auf eins können jedoch alle setzen: Mit QS gibt es einen Standard – für alle im In- und Ausland. Ohne QS müssen deutsche Ferkelerzeuger die deutschen gesetzlichen Vorgaben erfüllen, aber zusätzliche Vorgaben für Importe werden weder der Staat noch andere machen.

Inwieweit kann der QS-Fachbeirat, der im September planmäßig tagt, zur Lösung des Problems beitragen?

Im Fachbeirat haben wir uns bisher auf den Weg geeinigt, vergleichbare Vorgehensweisen auch in den Nachbarländern einzufordern. Dementsprechende schriftliche Vereinbarungen haben wir mit den Standards in den Niederlanden, Dänemark und Belgien getroffen. Diese legen fest, dass das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Ferkeln grundsätzlich mit Betäubung oder Schmerzausschaltung erfolgen muss. Im September werden wir das Thema erneut im Fachbeirat beraten. Gleichzeitig reden wir auch weiter mit den Wirtschaftsbeteiligten in den Nachbarländern über den geeigneten Weg, die richtige Kontrolle und den weiteren Anpassungsbedarf.

QS-Geschäftsführer Dr. Nienhoff zur Forderung nach einheitlichen Standards für die Ferkelerzeugung

Ohne Importferkel wird QS-Ware zum Nischenprodukt

Was halten Sie von der Forderung nach einer QS-weit einheitlichen Liste anerkannter Alternativen zur betäubungslosen Kastration?

Wie eng oder wie weit soll diese Liste sein? Selbstverständlich wären die zugelassenen Methoden in Deutschland auf dieser Liste, d.h. die Ebermast, die Immunokastration und auch die Isofluran-Narkose bei der Kastration. Aus meiner Sicht entscheidend ist, dass wir in QS gleichwertige Tierschutz- und Qualitätssicherungsstandards umsetzen – auch unter Beachtung des Tierschutzgesetztes. Ein Beleg dafür, dass die Isofluran-Narkose besser, höherwertig sein soll, ist nicht bekannt. Jedes Verfahren hat seine Vor- und Nachteile, am besten ist es sicher, gar nicht zu kastrieren. Wir müssen aber auch die Regeln des gemeinsamen Marktes beachten und dürfen vorhandene Marktstrukturen und Warenströme nicht grundsätzlich gefährden.

Ist ein Verzicht auf Importferkel im QS eine Option?

Das europäische Recht gibt QS nicht den Spielraum, die im europäischen Ausland gesetzlich zulässigen, vergleichbaren Methoden auszuschließen und diesen Ferkeln den Zugang zum QS-System zu verwehren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Ausschluss auf den Schutz der inländischen Ferkelerzeuger aus Wettbewerbsgründen erfolgt. In einem solchen Fall würde die Europäische Kommission ein Verfahren gegen QS einleiten, an dessen Ende nicht nur eine Untersagung, sondern auch finanzielle Strafen und Schadenersatzforderungen gegen QS stehen könnten. Das würde niemandem helfen und nimmt uns sämtliche Handlungsspielräume.

Hinzu kommen die wirtschaftlichen Auswirkungen. Ohne Importferkel würden etwa 30 % der im deutschen Handel angebotenen Menge an Schweinefleisch fehlen. Dann würde verstärkt Schweinefleisch ohne QS-Prüfzeichen gehandelt und die Marktrelevanz von QS würde schwinden. Die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Kette durch das QS-System wäre nicht mehr gewährleistet und dem Verbraucher könnte nicht ausreichend qualitätsgesicherte Ware angeboten werden. QS würde jegliche Wirkungsfähigkeit gerade auch gegenüber Importen entzogen und im deutschen Markt würde QS in Richtung Nischenmarkt minimiert werden.

Preise differenzieren

Was schätzen Sie: Welche Alternative zur betäubungslosen Kastration wird sich in Deutschland als Standard durchsetzen?

Wir können nicht erwarten, dass sich durch Vorgaben oder behördliche Regelungen ein Standard durchsetzt. Entscheidend ist, dass wir dem Markt eine Chance geben, das zu regeln. Dazu sollte Transparenz im Markt zu unterschiedlichen Qualitäten und Preisen von Schlachtschweinen und Ferkeln hergestellt werden. Ich bin überzeugt, dass sich dann auch die Märkte stärker aktiv für unkastrierte und immunokastrierte Ferkel entscheiden. Auf die Kastration mit Betäubung werden wir langfristig nicht ganz verzichten können, aber wir können die relative Vorzüglichkeit von nichtkastrierten Ferkeln und Schlachtschweinen durch sauber definierte Qualitäten und Transparenz der Preisunterschiede fördern.

Hier geht es zum agrarheute-Dossier "Ferkelkastration in Deutschland".

Demo in Berlin: "Wir wollen keine Ferkel aus dem Ausland."




August 12, 2020 at 08:00PM
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